Nussknacker Anwalt - 40cm
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- Art.Nr.: 17-16-82
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Informationen zum Produkt - Nussknacker Anwalt - 40cm
Dieser Nußknacker ist ein Produkt des legendären Nussknacker Herstellers Steinbach GmbH aus Marienberg. Seit Generationen produziert Steinbach auf allerhöchstem Qualitätsniveau und mit fast grenzenlosem Einfallsreichtum. Die Steinbach Nussknacker haben es unzähligen Fans auf der ganzen Welt angetan und teilweise durch Limitierungen bei den Auflagen erhebliche Wertsteigerungen erzielt. Dieser ist aus der Serie DIE GROSSEN. Bitte berücksichtigen Sie, dass Steinbach Nussknacker sehr beliebte Sammlerobjekte sind, die nur in geringen Stückzahlen und teilweise nach Auftrag gefertigt werden. Die Lieferzeit liegt in der Regel bei 1-3 Wochen, kann aber produktionsbedingt auch 6 Wochen betragen. In seltenen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Auflage die vorher festgelegte Limitierung erreicht hat und eine Lieferung nicht mehr möglich ist. Bei der Größenangabe handelt es sich um eine ungefähre Größenangabe. Geringfügige Abweichung sind möglich.
Produktbegleitender Text des Herstellers Steinbach:
Die hohen Gerichte in Europa haben meistens eine spezielle Kleidung, bei uns in Deutschland in rot und in England folgt man der Tradition in schwarz und gold. Die Barrister tragen - wie in alten Zeiten - eine Perücke, wenn sie alt ist aus Menschenhaar, die neuen jedoch sind aus Pferdehaar gemacht. Immerhin, der Preis liegt bei 350 bis 2000 Pound. Zur Ausstattung bei ihnen gehören schwarze Strümpfe und Schuhe mit Absätzen. Es ist nicht so leicht, durch die englische Gerichtsordnung durchzufinden. Neben den Solicitors haben die Barristers eben den höheren Rang und sie werden auch unterschiedlich angesprochen. In London gibt es vier grosse Gerichtsplätze. Alle sind selbstbestimmende und unabhängige Einrichtungen. Nur die Barrister sind also die vor Gericht plädierenden Anwälte, während die Solicitors mit anderen Aufgaben betraut sind, in dem sie den Barristers die Aufgaben zuarbeiten. Letztere werden aber in neuerer Zeit zusätzlich geschult und legen eine weitere Prüfung ab, um das Recht zu erwerben, selbst vor Gericht zu plädieren. Sie haben aber nicht das Recht erkämpft, eine Perücke zu tragen. Die Perücken sind auch heute noch respekterheischend und typisch englische Tradition.
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Das Warenzeichen des Verbandes Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V. garantiert, dass alle im Erzgebirge-Palast angebotenen Produkte "echt erzgebirgische Holzkunst" sind. Sämtliche Produkte sind Original-Erzgebirge-Artikel und wurden von einem deutschen Hersteller im Erzgebirge hergestellt.
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